Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

Die Leistungen und Angebote von IMB Webdevelopment, nachfolgend "IMB" genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Auftragserteilung

Die Durchführung von Arbeiten, die von einem Vertragspartner, im folgenden "Auftraggeber" genannt, an IMB übertragen wird, erfolgt aufgrund eines schriftlichen Auftrages (Vertrages). Dieser wird zum Zeichen der gegenseitigen Willensübereinstimmung hinsichtlich des Auftragsumfanges, der Preise und der Termine von beiden Partnern firmenmäßig unterzeichnet. Diese Willensübereinkunft kann auch durch Bestätigung in anderer schriftlicher Form (z.B. Auftragsbestätigung) erfolgen.

Daten und Unterlagen des Auftraggebers

Alle vom Auftraggeber gelieferten Materialien, wie Datenträger, Daten, Grafiken und andere Angaben zur Dienstleistung, müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. IMB ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu prüfen. Ergeben sich Mehrarbeiten, die auf fehlerhaftem Material oder aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so werden diese zu den jeweils gültigen Sätzen, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, verrechnet.

Durchführung der Arbeiten

Im Zuge der Durchführung der Arbeiten nimmt IMB insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 19, 20 und 21 des Datenschutzgesetzes Bedacht (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflichten, Datensicherheitsmaßnahmen).

Bei Verzug des Auftraggebers verlängert sich unsere Lieferfrist um den Zeitraum des Lieferverzuges. Wenn im Leistungsverzeichnis die Prüfung der vereinbarten Leistungen nicht vorgesehen ist, so gilt mit der Übernahme des ungeprüften Werkes durch den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung als vollständig und auftragsgemäß erbracht.

Ändert der Auftraggeber nachträglich den Arbeitsverlauf bzw. verlangt er zusätzliche, im Auftrag nicht enthaltene Arbeiten, so werden die jeweils gültigen Stundensätze des Informationsverarbeiters für allfällig notwendige Mehrleistungen berechnet.

Gewährleistung

IMB leistet im Rahmen der nachstehenden Regelung Gewähr für eine fach- und termingerechte Erfüllung der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Leistungen nach bestem Willen und Vermögen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Übergabe der Auswertungen oder sonstigen Leistungen schriftlich mitzuteilen.

IMB ist zur Nachbesserung verpflichtet, soweit die Mängel fristgerecht geltend gemacht worden sind und er diese nachweislich zu vertreten hat. Die Nachbesserung erfolgt kostenlos im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Auftraggeber in unsere Leistungen eingegriffen hat.

Im Falle einer Beanstandung von Mängeln muss der Auftraggeber dem Informationsverarbeiter Gelegenheit geben, die Ursachen der gemeldeten Beanstandungen zu untersuchen. Ergibt die Untersuchung, dass der Fehler nicht von IMB zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Auftraggeber zu tragen.

Für Fehler, die bei der Datenübertragung entstehen und die von IMB im laufenden Betrieb nicht erkannt worden sind, übernimmt IMB keine Gewährleitung. Dasselbe gilt für die Konsequenzen solcher Übertragungsfehler in der weiteren Verarbeitung.

Soweit Mängel, die IMB zu vertreten hat, von uns nicht nachgebessert werden können, hat der Auftraggeber das Recht zur Entgeltminderung oder Wandlung des Vertrages.

Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

Ferner übernehmen wir keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

Allgemeine Haftung

IMB haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Vertragsdauer

Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können schriftlich von jedem Vertragspartner im jeweils laufenden Monat aufgekündigt werden.

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz eingeschriebener Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist der Informationsverarbeiterberechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Gebühr pro angefangenen Monat ist immer vollständig zu bezahlen.

Kann IMB die von ihm übernommenen Arbeiten nicht zu den vereinbarten Terminen bzw. im vereinbarten Leistungsumfang trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist durchführen, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag fristlos zurückzutreten. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden IMB von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

Rechnungslegung

Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungslegung nach Fertigstellung. Bei Daueraufträgen erfolgt die Rechnungslegung jeweils monatlich im Vorhinein. Die in Rechnung gestellten Beträge sind zehn Tage nach Eingang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu bezahlen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von IMB:

Fiakerplatz 6
1030 Wien
Österreich

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.